Richterliche Tätigkeit
In meiner beruflichen Tätigkeit als Präsident eines Finanzgerichts und Vorsitzender eines Senats steht neben den Verwaltungsaufgaben das Steuerrecht im Vordergrund. Um einem weit verbreiteten Irrtum entgegenzutreten: Aufgabe des Finanzgerichts ist nicht die Verfolgung von Steuerstraftaten. Es geht vielmehr um die Streitigkeiten zwischen Bürger und der Finanzverwaltung. In Kindergeldsachen, die ebenfalls der Finanzgerichtsbarkeit zugewiesen sind, geht es um die Streitigkeiten zwischen den Kindergeldberechtigten und den Kindergeldkassen. Ferner bearbeiten wir Streitigkeiten nach dem Recht der Steuerberater und des Zollrechts.
Die Finanzgerichtsbarkeit
Wer mehr über die Finanzgerichtsbarkeit erfahren möchte, kann sich auf den Internetseiten der Finanzgerichte (in Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, Köln und Münster) informieren. Oberstes Gericht in Steuersachen ist der Bundesfinanzhof mit Sitz in München.
Schriftstellerische Tätigkeiten
Neben der richterlichen Tätigkeit befasse ich mich auch wissenschaftlich mit dem Steuerrecht.
- Wagner, Lohnsteuer, Handbuch, Verlag Vahlen
- Brandis/Heuermann (vormals Blümich), Kommentar zur Einkommensteuer, Verlag Vahlen
- Hermann/Heuer/Raupach, Kommentar zur Einkommensteuer, Verlag Dr. Otto Schmidt
- Kühn/von Wedelstädt, Kommentar zur Abgabenordnung, Schäffer-Poeschel-Verlag
- Preis, Der Arbeitsvertrag, Verlag Dr. Otto Schmidt
Aus- und Fortbildung
Der Aus- und Fortbildung des juristischen Nachwuchses hat eine große Bedeutung für die Paxis. Die Rechtsstaatlichkeit ist ein hohes Gut. Deshalb unterstütze ich die Ausbildung durch meine Tätigkeit als Lehrbeauftragter an der Heinrich-Heinig-Universität Düsseldorf, aber auch als Prüfer im Zweiten Juristischen Staatsxexamen.